Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick geben, wie die Behandlung in meiner Praxis abläuft.
Ich biete Ihnen in meiner Praxis ein kostenloses und unverbindliches Vorgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen an.
Dies kann persönlich bei mir in der Praxis stattfinden oder aber telefonisch, wie es Ihnen lieber ist.
Es dauert etwa 15 Minuten.
Sie können mir einen Überblick über Ihr Anliegen geben und schauen, ob Sie sich eine Behandlung in meiner Praxis vorstellen können.
Bitte beachten Sie, dass das Vorgespräch eine freiwillige kostenlose Serviceleistung ist. Es kann daher nicht verschoben werden. Sollte es für Sie unpraktisch sein in die Praxis zu kommen, so kann es statt persönlich sehr gerne auch telefonisch stattfinden.
Wenn Sie sich nach dem Vorgespräch zur Behandlung bei mir entschließen, dann starten wir mit einem ausführlichen Ersttermin.
Hier findet eine umfassende Anamnese statt sowie gegebenenfalls eine Untersuchung oder die Blutentnahme.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin auch alle bereits vorliegenden Ergebnisse mit.
Im Anschluss an unser Gespräch erstelle ich Ihren schriftlichen Therapieplan und Ihre Rezepte.
Ich verschreibe Präparate, die Sie ganz normal in der Apotheke beziehen können und keine überteuerten "Spezial-Wunder-Mittelchen".
Wenn wir Ihnen Blut abgenommen haben oder eine Stuhl- oder Speicheluntersuchung veranlasst haben, so vereinbaren wir nun einen weiteren Termin zur Besprechung der Laborergebnisse.
Bei akuten Beschwerden und bei Beschwerden des Bewegungsapparates behandle ich fast immer direkt in der ersten Sitzung, da das Gespräch in diesen Fällen meist eine untergeordnete Rolle spielt.
Der Ersttermin inklusive Anamnese, Untersuchung, Erstellung von Therapieplan, Einnahmeschema und Rezepten sowie einer eventuellen ersten Behandlung kostet regulär 150,- €.
PrivatpatientInnen und PatientInnen mit Heilpraktikerzusatzversicherungen erhalten eine Rechnung nach GeBüH zur Einreichung bei der Versicherung.
PatientInnen, die die Kosten komplett selbst tragen müssen, erhalten auf die Erstanamnese einen Rabatt von 20 %, bezahlen für diese also nur 120,- €.
Sie erhalten in diesem Fall eine vereinfachte SelbstzahlerInnen-Rechnung.
Diese kann steuerlich geltend gemacht werden.
Eventuelle Laborkosten kommen jeweils gesondert hinzu.
Selbstverständlich besprechen wir gemeinsam, welche Laborwerte benötigt werden und welche Kosten jeweils auf Sie zukommen.
Alle weiteren Leistungen und Gebühren finden Sie in unten stehender Preisliste.
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich für diese Tätigkeiten keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung ist meine Tätigkeit als Kursleiterin von der Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer auf Yogakurse sowie Geburtsvorbereitung und weise diese folglich auch nicht aus.
Nicht immer sind Folgebehandlungen notwendig.
Manche Beschwerden lassen sich rein durch die Einnahme der verordneten Medikamente beheben. In diesem Fall werden wir uns nur noch einmal einige Wochen nach der Erstanamnese telefonisch kurzschließen und damit Ihre Behandlung abschließen.
Andere Krankheiten benötigen einige Folgesitzungen.
Dauer und Häufigkeit richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit. Natürlich fließen auch Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Möglichkeiten hier mit ein.
Die Kosten hierfür hängen von der Behandlungsmethode und dem zeitlichen Aufwand ab.
Selbstverständlich werden Sie grundsätzlich vorab über die entstehenden Kosten aufgeklärt.
Natürlich kann einmal etwas dazwischen kommen.
Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann dieser kostenfrei storniert werden. Spätere Absagen werden unabhängig vom Grund der Stornierung vollumfänglich berechnet.
Eine Ausnahme sind die kostenfreien Vorgespräche. Da es sich hierbei um ein kostenloses Serviceangebot handelt, kann es nicht verschoben werden. In diesem Falle verfällt das Angebot. Selbstverständlich können Sie in diesem Falle ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.
Kurzfristige Terminabsagen erreichen in manchen Monaten Umsatzeinbußen im vierstelligen Bereich. Da meine Miete, Versicherungen und anderen Kosten natürlich weiterlaufen, bin ich gezwungen, sämtliche zu spät abgesagten Termine vollumfänglich in Rechnung zu stellen und bitte hierfür um Verständnis.
Grundsätzlich bitte ich Sie, vereinbarte Termine wahrzunehmen. Terminverschiebungen kosten mich Energie und sind schade für all die, die diesen Termin gerne
gehabt hätten.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle um einen achtsamen und verbindlichen Umgang mit vereinbarten Terminen bitten.
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